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Monatszimmer

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Kurz erklärt: Ein Monatszimmer ist ein möbliertes Zimmer, das monatsweise gemietet wird. Es eignet sich, wenn ein unbefristeter Mietvertrag nicht passt, etwa bei befristeten Einsätzen oder in Übergangsphasen.

Der Unterschied zum normalen Mietvertrag

Übliche Wohnungsmietverträge in der Schweiz sind unbefristet mit dreimonatiger Kündigungsfrist auf bestimmte Termine. Wer nur wenige Monate bleibt, zahlt dadurch oft länger, als er tatsächlich wohnt.

Kein Bewerbungsdossier

Im Kanton Zug ist der Wohnungsmarkt besonders angespannt. Zu Besichtigungen erscheinen regelmässig viele Interessenten mit vollständigem Dossier. Bei einem Monatszimmer ist der Aufwand deutlich kleiner: Sie schreiben uns Ihre Eckdaten, wir sagen Ihnen, was frei ist.

Kalkulierbar statt Hotel

Wer über Wochen im Hotel wohnt, zahlt in Zug schnell ein Vielfaches. Ein Monatszimmer liegt dazwischen: mehr Privatsphäre und Alltag als im Hotel, weniger Bindung als bei einer Wohnung.

Wie lange ist möglich

In der Regel ab einem Monat, nach oben offen. Viele bleiben drei bis sechs Monate, manche über ein Jahr.

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindestmietdauer?
In der Regel ein Monat.
Kann ich verlängern?
Ja, sofern das Zimmer weiterhin verfügbar ist.
Was kostet es?
Das hängt von Gemeinde, Grösse und Ausstattung ab.

Weitere Zimmerarten

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